Nicht brennbares Kältespray mit umweltoptimierter Rohstofftechnologie

09.05.2018

Roland Gößl, Mitglied der Geschäftsleitung, hat dazu einen Beitrag geschrieben.

HFO-basiertes Kältespray vermeidet die Bildung brennbarer Gas-Luft-Gemische mit gleichzeitig gesetzeskonformem Global Warming Potential (GWP)

Kältesprays werden in der Industrie überall dort eingesetzt, wo eine schnelle und punktuelle Abkühlung notwendig ist, z. B. zur Fehlersuche und zu Reparaturzwecken in allen Branchen. Das Setzen von Kugellagern, Wellen und Buchsen in Passungen wird damit leicht möglich. Gezielte Reparaturen an heißen Motoren- und Bauteilen sind kein Problem. Im Compositebereich lässt sich die Deckfolie von Prepregs durch einen kleinen Kälteschock leicht ablösen. Auch beim Entformen von Bauteilen ist Kältespray sehr hilfreich. 

Aktuell auf dem Markt erhältliche Kältesprays enthalten oftmals Propan-Butan-Gemische als Kältemittel. Trotz ihres geringen Treibhauspotentials sind diese Gase jedoch stark entzündlich, was bei häufigem Einsatz in Werk- und Produktionsstätten ein hohes Gefahrenpotential birgt. Deshalb wird eine Alternative zu diesen Sprays branchenübergreifend zunehmend interessant. 

Das Treibhauspotential (Global Warming Potential, GWP) gibt an, wie viel eine festgelegte Masse eines Stoffes im Vergleich zur entsprechenden Menge CO2 zur globalen Erwärmung beiträgt. Das bisher in nicht brennbaren Kältesprays eingesetzte Kältemittel  hat ein GWP von ca. 1430 und ist damit ein starkes Treibhausgas. Zum 01.01.2018 trat im Zuge der Umsetzung der EU-Klimaziele eine neue Richtlinie in Kraft, die das Inverkehrbringen technischer Aerosole mit einem Treibhauspotential über 150 GWP verbietet. Gößl + Pfaff hat sich eingehend mit dieser Problematik beschäftigt und gemeinsam mit Lieferanten eine innovative Lösung gefunden, die wir Ihnen präsentieren möchten.  

Kältespray mit HFO als Kältemittel

HFO ist nur gering ozonschädigend und hat darüber hinaus ein sehr geringes Treibhauspotential. Somit erfüllt es als umweltgerechtes Kältespray auch die EU-Richtlinie 2008/47/EC. 

Unser neues Kältespray 02 GP mit HFO als Kältemittel wird als nicht brennbar eingestuft und vermindert so die akute Explosionsgefahr in Werk- und Produktionsstätten durch die Bildung von Gas-Luft-Gemischen. Durch die neue Formulierung wird also auch dem vorbeugenden Brandschutz entsprochen. 

Durch die Erweiterung unseres Sortiments können wir unseren Kunden nun Kältesprays für unterschiedliche Anforderungen liefern.